☐ persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, ggf. neue Bankverbindung)
☐ Vollmacht zur Vertretung durch den Steuerberater
☐ Steuerbescheid des Vorjahres
☐ Elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en)
☐ Abfindungen
☐ Bescheinigungen zu Nichtbeschäftigungszeiten (ALG, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.)
☐ Rentenbescheid / Rentenbezugsmitteilung
☐ Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
☐ Kapitalerträge (z. B. Jahressteuerbescheinigungen der Banken, Erträgnisaufstellung, ausländische Depots)
☐ Nachweise zu Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Veräußerungsgeschäften
☐ Nachweise über sonstige Einkünfte (z. B. Unterhalt, private Veräußerungen, Handel mit Kryptowährung)
☐ Fahrten zur Arbeit / erste Tätigkeitsstätte
☐ Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur, Werkzeuge, Berufskleidung etc.)
☐ Reisekosten / Auswärtstätigkeiten
☐ Fortbildungskosten inkl. Fahrtkosten
☐ Beiträge zu Berufsverbänden
☐ Aufstellung Homeoffice-Tage (max. 210)
☐ Kosten für Arbeitszimmer
☐ Bewerbungskosten
☐ Doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten
☐ Steuerberatungskosten
☐ Unfall- und Berufsrechtsschutzversicherung
☐ sicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung)
☐ Riester- und Rürup-Renten
☐ Spendenquittungen (bis 300 EUR Zahlungsnachweis ausreichend)
☐ Ausbildungskosten (eigene Erstausbildung -studium)
☐ Angaben zu Kinder: Name, Geburtsdatum, Steuer- ID, Kindergeldnachweis, auswärtige Unterbringung
☐ Ausbildungs-/Schulbescheinigung bei Kindern über 18
☐ Bei Zweitausbildung: Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes
☐ Kinderbetreuungskosten inkl. Rechnung und unbarer Zahlungsnachweis (Kinder bis 14 Jahre)
☐ Krankheitskosten, Fahrtkosten, Brillen, Zahnbehandlungen
☐ Fahrtkosten zu Ärzten (Anzahl und km)
☐ Kurkosten, Heilpraktikerleistungen
☐ Nachweis über Behinderung
☐ Unterhaltsleistungen an Angehörige
☐ Beerdigungskosten
☐ Heimkosten, Kosten für Haushaltshilfe
☐ Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen (im Haushalt) abzgl. Zuschuss (z. B. Pflegegeld/- tagegeld/- sachleistungen etc./ Pflege von Angehörigen
Berücksichtigt werden allerdings nur der Arbeitslohn und gegebenenfalls die Fahrkosten des Handwerkers
☐ Rechnungen mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn
☐ Unbare Zahlungsnachweise (Kontoauszug)
☐ Nebenkostenabrechnung mit haushaltsnahen Leistungen (bei Miete)
☐ Bescheinigung der Hausverwaltung (bei Eigentum)
Auf Verlangen des Finanzamts sind vorzulegen:
☐ Rechnungen des Handwerkers bzw. des Dienstleisters, in der die Aufwendungen für Material und Arbeitslohn ausgewiesen sind
☐ und unbarer Zahlungsnachweise (Kontoauszug)
❗ Öffentlichen Zuschüsse/KfW-Darlehen = keine Förderung ❗
☐ Rechnungen und Bescheinigung des Fachunternehmens (amtliches Muster)
☐ Unbarer Zahlungsnachweis (Kontoauszug) Abzugsfähig sind:
☐ Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken,
☐ Erneuerung Fenster oder Außentüren,
☐ Erneuerung oder Einbau Lüftungsanlage,
☐ Erneuerung Heizungsanlage (nur, wenn mind. Vorbereitung für erneuerbare Energien vorhanden)
☐ Erneuerung oder Einbau von sommerlichem Wärmeschutz
☐ Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Vebrauchsoptimierung und
☐ Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern älter als 2 Jahre
☐ Kosten der Bescheinigung des Fachunternehmens sowie des Energieberaters
Auf Verlangen des Finanzamts sind vorzulegen:
☐ Rechnung
☐ Bescheinigung (amtl. Muster) des Fachunternehmens,
☐ unbarer Zahlungsnachweise (Kontoauszug)
☐ Notarielle Verträge (z. B. bei Übertragung von Grundbesitz)
☐ Antrag auf Wohnungsbauprämie
☐ Aufstellung über Mieteinnahmen (aufgeteilt in Kaltmiete, Nebenkosten)
☐ Laufende Kosten:
☐ Rechnungen über Erhaltungsaufwendungen
Bei erstmaliger Vermietung: