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April 2026
Fristen sichern und typische Fehler vermeiden


Wichtige Frist im April: 30.04.2026: Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 (mit steuerlicher Beratung)

  • Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wer die Frist verpasst, riskiert Verspätungszuschläge.

  • Häufige Fehler in der Steuererklärung
    Kurz vor Fristablauf zeigt sich immer wieder: Viele Steuererklärungen enthalten unnötige Fehler oder lassen Potenziale ungenutzt.


    Typische Fehlerquellen:

    • Werbungskosten nicht vollständig erfasst (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht angegeben
    • Sonderausgaben (z. B. Versicherungen) unvollständig
    • Falsche oder fehlende Angaben bei Kapitalerträgen

    Praxisfolge: geringere Steuererstattung oder unnötige Rückfragen vom Finanzamt


    Steuer-Hebel des Monats:

    Kapitalerträge richtig nutzen (Sparer-Pauschbetrag)

    • 1.000 € pro Person / 2.000 € bei Ehepaaren steuerfrei
    • Voraussetzung: Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt

    Typische Fehler:

    • Freistellungsauftrag nicht oder falsch verteilt
    • Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angegeben, obwohl sinnvoll

    Potenzial: Gerade bei mehreren Banken entsteht oft unnötige Steuerbelastung.

    Unsere Empfehlung:

    • Steuererklärung 2024 jetzt finalisieren und fristgerecht einreichen
    • Alle relevanten Kosten systematisch prüfen (Check statt Schnellabgabe)
    • Freistellungsaufträge bei Banken überprüfen und optimieren
    • Bei Unsicherheiten frühzeitig steuerliche Beratung einbinden

    Quick-Check April

    • Haben Sie Ihre Steuererklärung 2024 bereits abgegeben?
    • Sind alle Werbungskosten vollständig erfasst?
    • Nutzen Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag optimal aus?
    • Haben Sie alle relevanten Belege berücksichtigt?

    Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir senden Ihnen eine kompakte Checkliste mit allen wichtigen Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung.





    Steuer-Update März 2026 - Jetzt aktiv Steuern sparen

    1. Wichtige Frist im März

    • 10.03.2026: Fälligkeit der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das 1. Quartal 2026



    2. Thema des Monats: Steueroptimierung im laufenden Jahr

    Der März ist der strategisch wichtigste Zeitpunkt, um Ihre Steuerbelastung für 2026 aktiv zu steuern. Wer früh plant, vermeidet unnötige Steuerzahlungen.

    Konkrete Ansatzpunkte:

    • Geplante Ausgaben (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung) gezielt im Jahr einsetzen
    • Vorauszahlungen prüfen und bei Bedarf anpassen lassen

    Praxisvorteil

    • geringere Steuerlast möglich
    • keine Nachzahlungen am Jahresende/strong>



    3. Steuer-Hebel des Monats: Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen

    • 20 % der Kosten werden direkt von der Steuer abgezogen

    Typische Beispiele:

    • Reinigungskraft
    • Gartenarbeiten
    • Renovierung / Instandhaltung

    Wichtig:

    • Nur Arbeitskosten sind absetzbar
    • Zahlung muss per Überweisung erfolgen
    • Rechnung erforderlich (keine Barzahlung)



    4. Unsere Empfehlung

    • Vorauszahlungen aktiv überprüfen und ggf. anpassen lassen
    • Steuerlich relevante Ausgaben frühzeitig planen
    • Laufende Dokumentation statt Belegsuche am Jahresende
    • Gestaltungsspielräume gezielt nutzen, nicht dem Zufall überlassen

    Quick-Check März

    • Stimmen Ihre Vorauszahlungen noch mit Ihrer aktuellen Einkommenssituation überein?
    • Haben Sie größere Ausgaben für 2026 bereits eingeplant?
    • Nutzen Sie steuerliche Vorteile im Haushalt konsequent?


    ACHTUNG vor Phishingmails !!

    Aktuell sind vermehrt betrügerische E-Mails , sogenannte Phishing-Mails, im Umlauf. Diese Nachrichten wirken oft täuschend echt und geben sich beispielsweise als Bank, Paketdienst, IT-Support oder wie aktuell im Umlauf als Steuerinformation aus.


    Bitte beachten Sie:

    • Öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge
    • Klicken Sie nicht auf unbekannte Links
    • Geben Sie niemals persönliche Daten, Passwörter oder Bankinformationen per E-Mail preis
    • Prüfen Sie die Absenderadresse sorgfältig
    • Achten Sie auf ungewöhnliche Formulierungen oder Rechtschreibfehler

    Im Zweifelsfall löschen Sie die E-Mail oder kontaktieren Sie uns oder den offiziellen Kundenservice des betreffenden Unternehmens.

    Im Nachgang haben wir Ihnen aktuelle Beispiele aufgeführt, die weder von unserer Kanzlei, noch von Elster-Beauftragten verschickt wurden.


    Bleiben Sie aufmerksam und schützen Sie Ihre Daten!

    Pishing-Beispiele


    Renovierung

    November 2025
    Kosten für Baumaßnahmen am Eigenheim

    Wer eine Immobilie bwohnt, die älter als zehne Jahre ist, kann Kosten für energetische Baumaßnahmen von der Einkommensteuer absetzen:
    Im Jahr des Bauabschlusses: 7% der Kosten, max. 14.000 € im zweiten Jahr: 7% der Kosten, max. 14.000 € im dritten Jahr: 6% der Kosten, max. 12.000 € Somit können Kosten von maximal 40.000 € steuerlich geltend gemacht werden. Hierunter fallen u.a. die Kosten für Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren, Einbau einer Lüftungsanlage und die Erneuerung von Heizungsanlagen. Es müssen hierfür aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Das Objekt muss selbst bewohnt sein.
    • Die Kosten dürfen nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.
    • Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt sein.
    • Die Zahlung muss unbar erfolgt sein.
    • Es darf keine anderweitige Förderung fließen (z.B. KfW oder Denkmal AfA).

    Weitere Voraussetzungen für den Kostenabzug bei energetischen Baumaßnahmen ist, dass das ausführende Fachunternehmen über die Baumaßnahme eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellt. Das Bundesministerium für Finanzen hat die Details hierzu kürzlich aktualisiert dargestellt.



    Oktober 2025
    Steuerliche Berücksichtigungen der eigenen Bestattungskosten

    Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schmerzhafte Erfahrung. Hinzu kommt oft noch die Organisation der Beerdigung, um die sich in der Regel die Angehörigen des Verstorbenen kümmern. Die Beerdigungskosten können von einem möglichen Erbe abgezogen werden.

    Sofern das nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn jemand selbst einen Teil seiner zukünftigen Beerdigungskosten trägt? Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu kürzlich urteilen. Beerdigung

    Der Kläger schloss einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag über 6.500 € ab, die er in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzte. Er war der Ansicht, die Kosten zu Lebzeiten geltend machen zu können, da seine Erben - im Fall seines Todes - die übernommenen Beerdigungskosten auch als außergewöhnliche Belastung geltend machen könnten. Das Finanzamt war allerdings anderer Ansicht und berücksichtigte die Aufwendungen nicht.

    Die Klage vor dem FG war nicht erfolgreich. Durch die Vorsorge für seine eigene Bestattung seien dem Kläger nicht zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Dies wäre aber Voraussetzung für den Abzug als außergewöhnliche Belastung.

    Auch seien die Aufwendungen nicht außergewöhnlich gewesen, da der Tod irgendwann jeden Steuerpflichtigen treffe. Der Unterschied zu den Aufwendungen für die Beerdigung naher Angehöriger bestehe darin, dass nicht jeder Steuerpflichtige in seinem Leben solche Aufwendungen für einen nahen Angehörigen zu tragen habe und auch nicht jeder Steuerpflichtige in Anzahl und Höhe solcher Aufwendungen gleich belastet wäre. Es fehle im Streitfall zudem an der Zwangsläufigkeit.

    Die Zahlung sei freiwillig und nicht aufgrund einer rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Verpflichtung erfolgt. Darüber hinaus könnten Beerdigungskosten nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden könnten.



    Unterlagen zur Erstellung
    der Einkommensteuererklärung

    Allgemeine Unterlagen

    ☐ persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, ggf. neue Bankverbindung)
    ☐ Vollmacht zur Vertretung durch den Steuerberater
    ☐ Steuerbescheid des Vorjahres

    Einkünfte

    ☐ Elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en)
    ☐ Abfindungen
    ☐ Bescheinigungen zu Nichtbeschäftigungszeiten (ALG, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.)
    ☐ Rentenbescheid / Rentenbezugsmitteilung
    ☐ Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
    ☐ Kapitalerträge (z. B. Jahressteuerbescheinigungen der Banken, Erträgnisaufstellung, ausländische Depots)
    ☐ Nachweise zu Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Veräußerungsgeschäften
    ☐ Nachweise über sonstige Einkünfte (z. B. Unterhalt, private Veräußerungen, Handel mit Kryptowährung)

    Werbungskosten

    ☐ Fahrten zur Arbeit / erste Tätigkeitsstätte
    ☐ Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur, Werkzeuge, Berufskleidung etc.)
    ☐ Reisekosten / Auswärtstätigkeiten
    ☐ Fortbildungskosten inkl. Fahrtkosten
    ☐ Beiträge zu Berufsverbänden
    ☐ Aufstellung Homeoffice-Tage (max. 210)
    ☐ Kosten für Arbeitszimmer
    ☐ Bewerbungskosten
    ☐ Doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten
    ☐ Steuerberatungskosten
    ☐ Unfall- und Berufsrechtsschutzversicherung

    Sonderausgaben

    ☐ sicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung)
    ☐ Riester- und Rürup-Renten
    ☐ Spendenquittungen (bis 300 EUR Zahlungsnachweis ausreichend)
    ☐ Ausbildungskosten (eigene Erstausbildung -studium)

    Kinder

    Angaben zu Kinder: Name, Geburtsdatum, Steuer- ID, Kindergeldnachweis, auswärtige Unterbringung
    ☐ Ausbildungs-/Schulbescheinigung bei Kindern über 18
    ☐ Bei Zweitausbildung: Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes
    ☐ Kinderbetreuungskosten inkl. Rechnung und unbarer Zahlungsnachweis (Kinder bis 14 Jahre)

    Außergewönliche Belastungen

    ☐ Krankheitskosten, Fahrtkosten, Brillen, Zahnbehandlungen
    ☐ Fahrtkosten zu Ärzten (Anzahl und km)
    ☐ Kurkosten, Heilpraktikerleistungen
    ☐ Nachweis über Behinderung
    ☐ Unterhaltsleistungen an Angehörige
    ☐ Beerdigungskosten
    ☐ Heimkosten, Kosten für Haushaltshilfe
    ☐ Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen (im Haushalt) abzgl. Zuschuss (z. B. Pflegegeld/- tagegeld/- sachleistungen etc./ Pflege von Angehörigen

    Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen

    Berücksichtigt werden allerdings nur der Arbeitslohn und gegebenenfalls die Fahrkosten des Handwerkers
    ☐ Rechnungen mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn
    ☐ Unbare Zahlungsnachweise (Kontoauszug)
    ☐ Nebenkostenabrechnung mit haushaltsnahen Leistungen (bei Miete)
    ☐ Bescheinigung der Hausverwaltung (bei Eigentum)
    Auf Verlangen des Finanzamts sind vorzulegen:

    ☐ Rechnungen des Handwerkers bzw. des Dienstleisters, in der die Aufwendungen für Material und Arbeitslohn ausgewiesen sind
    ☐ und unbarer Zahlungsnachweise (Kontoauszug)

    ❗ Öffentlichen Zuschüsse/KfW-Darlehen = keine Förderung ❗

    Energetische Maßnahmen (bei selbstgenutztem Wohneigentum)

    ☐ Rechnungen und Bescheinigung des Fachunternehmens (amtliches Muster)
    ☐ Unbarer Zahlungsnachweis (Kontoauszug) Abzugsfähig sind:
    ☐ Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken,
    ☐ Erneuerung Fenster oder Außentüren,
    ☐ Erneuerung oder Einbau Lüftungsanlage,
    ☐ Erneuerung Heizungsanlage (nur, wenn mind. Vorbereitung für erneuerbare Energien vorhanden)
    ☐ Erneuerung oder Einbau von sommerlichem Wärmeschutz
    ☐ Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Vebrauchsoptimierung und
    ☐ Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern älter als 2 Jahre
    ☐ Kosten der Bescheinigung des Fachunternehmens sowie des Energieberaters


    Auf Verlangen des Finanzamts sind vorzulegen:

    ☐ Rechnung
    ☐ Bescheinigung (amtl. Muster) des Fachunternehmens,
    ☐ unbarer Zahlungsnachweise (Kontoauszug)

    Weitere relevante Unterlagen

    ☐ Notarielle Verträge (z. B. bei Übertragung von Grundbesitz)
    ☐ Antrag auf Wohnungsbauprämie

    Einkünfte aus Vermietung

    ☐ Aufstellung über Mieteinnahmen (aufgeteilt in Kaltmiete, Nebenkosten)
    ☐ Laufende Kosten:

    • Grundsteuer
    • Straßenreinigung
    • Müllabfuhr
    • Wasserversorgung, Abwasser etc.
    • Strom
    • Heizung
    • Schornsteinfeger
    • Versicherungen
    • Zinsbescheinigungen für Darlehen


    ☐ Rechnungen über Erhaltungsaufwendungen

    Bei erstmaliger Vermietung:

    • Kaufvertrag
    • Baubeginn
    • Fertigstellung
    • Notarkosten
    • Maklergebühr
    • Maklergebühr
    • Grunderwerbsteuer




    Dies ist keine vollständige Aufzählung.

    Um Ihre Steuerbelastung zu senken, ist eine individuelle Beratung im persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen!

    Sollten Sie weitere Einkünfte oder Fragen zu den obenstehenden Punkten haben, sprechen Sie mich gerne an! Nutzen Sie hierfür die untenstehenden Kontaktdaten.

    Gerne können Sie mir Ihre Unterlagen auch auf digitalem Wege per Mail zukommen lassen.