Wichtige Frist im August:
01.08.2026: Ausbildungsbeginn für viele Auszubildende
Mit dem Beginn einer Ausbildung entstehen häufig die ersten steuerlich relevanten Aufwendungen.
Auch wenn Auszubildende oft nur ein geringes Einkommen erzielen, kann sich eine Steuererklärung bereits im ersten
Ausbildungsjahr lohnen.
Thema des Monats:
Ausbildungsstart – diese Kosten können steuerlich berücksichtigt werden
Mit dem Start ins Berufsleben fallen häufig Kosten an, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen und
steuerlich geltend gemacht werden können.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb
- Fahrtkosten zur Berufsschule (je nach Einzelfall)
- Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Werkzeug oder Fachliteratur)
- Prüfungsgebühren und Lernmaterialien
- Berufskleidung, sofern es sich um typische Berufskleidung handelt
Wichtig:
Ob Fahrten zur Berufsschule als Reisekosten oder nur mit der
Entfernungspauschale berücksichtigt werden können,
hängt von den jeweiligen Umständen des Ausbildungsverhältnisses ab.
Steuerhebel des Monats
Die erste Steuererklärung lohnt sich oft mehr als gedacht.
Wurde während der Ausbildung bereits Lohnsteuer einbehalten, besteht häufig die Möglichkeit,
einen Teil oder sogar die gesamte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückzuerhalten.
Bereits im ersten Ausbildungsjahr können Werbungskosten zu einer attraktiven Steuererstattung führen.
Unsere Empfehlung
- Belege von Beginn der Ausbildung an sammeln
- Lohnabrechnungen sorgfältig aufbewahren
- Arbeitsmittel und Fahrtkosten dokumentieren
- Prüfen lassen, ob sich bereits im ersten Ausbildungsjahr eine Steuererklärung lohnt
Quick-Check August
- Beginnt in Ihrer Familie in diesem Jahr eine Ausbildung?
- Wurden bereits Arbeitsmittel oder Fachliteratur angeschafft?
- Fallen regelmäßige Fahrten zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb an?
- Wurde bereits Lohnsteuer vom Ausbildungsgehalt einbehalten?
Unsere Unterstützung
Beginnt Ihr Kind oder Sie selbst in diesem Jahr eine Ausbildung? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen gemeinsam, welche Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können und ob sich bereits im ersten Ausbildungsjahr eine Steuererklärung lohnt.
Juli 2026
Kinderbetreuungskosten richtig nutzen
Wichtige Frist im Allgemeinen:
31.07.2026: Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 (ohne steuerliche Beratung).
Wichtig: Wer zu Abgabe verpflichtet ist und die Frist versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Thema des Monats:
Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen
Mit Beginn der Sommerferien fallen bei vielen Familien zusätzliche Betreuungskosten an. Was viele nicht wissen: Kinderbetreuungskosten können steuerlich berücksichtigt werden.
Begünstigt sind beispielsweise:
- Kindergartenbeiträge
- Hortkosten
- Tagesmutter oder Tagesvater
- Ferienbetreuung
- Au-pair-Kosten (anteilig für die Kinderbetreuung)
Nicht begünstigt sind in der Regel:
- Verpflegungskosten
- Nachhilfeunterricht
- Vereinsbeiträge
Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.
Steuerhebel des Monats
Ferienbetreuung nicht vergessen
Gerade die Kosten für Ferienprogramme werden in Steuererklärungen häufig übersehen. Typische Beispiele:
- Ferienbetreuung in den Sommerferien
- Betreuungsangebote von Schulen
- Ferienprogramme von Wohlfahrtsverbänden oder Gemeinden
Praxishebel: Viele Familien verschenken hier Jahr für Jahr steuerliches Potenzial, weil die Rechnungen nicht gesammelt oder die Kosten nicht angegeben werden.
Unsere Empfehlung
- Betreuungskosten während des Jahres sammeln
- Rechnungen und Überweisungsnachweise aufbewahren
- Ferienbetreuung bei der Steuererklärung berücksichtigen
- Unterlagen frühzeitig digital ablegen
Quick-Check Juli
- Haben Ihre Kinder in den Sommerferien eine Betreuung besucht?
- Liegen Rechnungen und Zahlungsnachweise vor?
- Erfassen Sie alle Betreuungskosten des Jahres?
- Nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten vollständig?
Unsere Unterstützung
Gerne prüfen wir für Sie, welche Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden können. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder sprechen Sie uns an.
Juni 2026
Ferienjob, Studentenjob und Steuern
1. Wichtige Frist im Juni
10.06.2026: Fälligkeit der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das 2. Quartal 2026
Wichtig 📌 : Die Vorauszahlungen orientieren sich an den zuletzt festgesetzten Einkünften. Haben sich Ihre
Einkommensverhältnisse geändert, kann eine Anpassung der Vorauszahlungen sinnvoll sein.
2. Thema des Monats: Ferienjob und Studentenjob – wann fallen Steuern an?
Mit Beginn der Sommerferien nehmen viele Schülerinnen, Schüler und Studierende einen Ferienjob auf. Dabei stellt sich häufig die Frage: Muss ich dafür Steuern zahlen? Die gute Nachricht: Nicht jeder Ferienjob führt automatisch zu einer Steuerbelastung.
Grundsätzlich gilt:
- Ein Minijob bleibt in der Regel steuerfrei.
- Bei kurzfristigen Beschäftigungen gelten besondere Regelungen.
- Werden Lohnsteuerabzüge vorgenommen, können diese häufig über eine Steuererklärung zurückgeholt werden.
Praxisbeispiel:
Student Max arbeitet während der Semesterferien mehrere Wochen in Vollzeit. Sein Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein. Da sein Jahreseinkommen insgesamt niedrig bleibt, kann er sich die gezahlte Steuer häufig vollständig erstatten lassen.
3. Steuer-Hebel 📌 des Monats
Lohnsteuer vom Ferienjob zurückholen
Viele Schüler, Auszubildende und Studierende verzichten auf eine Steuererklärung, obwohl sie
Anspruch auf eine Erstattung hätten. Typische Fälle:
- Ferienjob während der Schul- oder Studienzeit
- Mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Jahr
- Arbeitgeber hat Lohnsteuer einbehalten
Potenzial:
Oft lassen sich mehrere hundert Euro zurückholen.
4. Unsere Empfehlung ⭐️
- Lohnabrechnungen und Steuerbescheinigungen sorgfältig aufbewahren
- Bei Ferien- oder Studentenjobs prüfen, ob Lohnsteuer einbehalten wurde
- Auch bei vermeintlich geringen Einkünften eine Steuererklärung in Betracht ziehen
- Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig auf mögliche Erstattungen aufmerksam machen
Der Quick-Check ✅ im Juni
- Beginnt Ihr Kind oder Enkelkind in diesem Sommer einen Ferienjob?
- Wurde auf den Lohnabrechnungen Lohnsteuer ausgewiesen?
- Liegt das Jahreseinkommen insgesamt eher niedrig?
- Wurde bereits geprüft, ob eine Steuererstattung möglich ist?
Unsere Unterstützung
Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende wissen nicht, dass sie zu viel gezahlte Lohnsteuer
zurückfordern können.
Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen, ob sich eine Steuererklärung lohnt und welche Unterlagen
benötigt werden.
Mai 2026
Steuerklassenwechsel jetzt prüfen und Liquidität optimieren
1. Wichtige Frist im Allgemeinen
Einspruchsfrist: 1 Monat nach Zugang des Steuerbescheids!
Wichtig 📌 : Viele Steuerbescheide für 2024 gehen aktuell ein. Abweichungen können nur innerhalb der Frist korrigiert werden.
2. Thema des Monats: Steuerklassenwechsel sinnvoll nutzen
Viele Ehepaare wählen ihre Steuerklassen einmal und lassen sie dann jahrelang unverändert. In der Praxis führt das häufig zu unnötigen Liquiditätsnachteilen oder hohen Nachzahlungen.
Grundprinzip:
- Kombination Steuerklasse IV/IV = Standard
- Kombination Steuerklasse III/V = ist sinnvoll bei deutlich unterschiedlichem Einkommen
Typische Situation:
- Ein Partner verdient deutlich mehr; bei falscher Steuerklasse ergibt es zu hohe monatliche Abzüge oder Nachzahlungen
- Steuerklassen ändern nicht die endgültige Steuer, aber massiv die monatliche Liquidität
3. Steuer-Hebel 📌 des Monats
Steuerklassenwechsel gezielt einsetzen
- Anpassungen sind jederzeit im Jahr möglich
- Die Wirkung ist sofort auf das Nettoeinkommen spürbar
- Die Anpassung kann Nachzahlungen vermeiden oder Rückerstattungen reduzieren
Der Praxishebel kann mehrere hundert Euro Unterschied pro Monat ermöglichen.
4. Unsere Empfehlung ⭐️
Sie sollten die Einkommensverhältnisse regemäßig prüfen und Steuerklassen aktiv anpassen lassen, also nicht "laufen lassen".
Definieren Sie Ziele, bspw. mehr monatliches Netto oder Nachzahlungen vermeiden wollen. Hier sind individuelle Berechnungen sinnvoll, da die Standardlösung oft zu kurz greifen kann.
Der Quick-Check ✅ im Mai
- Haben sich Ihre Einkommensverhältnisse verändert?
- Nutzen Sie aktuell noch die passende Steuerklassenkombination?
- Hatten Sie in der Vergangenheit hohe Nachzahlungen oder Erstattungen?
Dann sprechen Sie uns gern für einen Beratungstermin an!
April 2026
Fristen sichern und typische Fehler vermeiden
Wichtige Frist im April: 30.04.2026: Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 (mit steuerlicher Beratung)
Häufige Fehler in der Steuererklärung
Kurz vor Fristablauf zeigt sich immer wieder: Viele Steuererklärungen enthalten unnötige Fehler oder
lassen Potenziale ungenutzt.
Typische Fehlerquellen:
- Werbungskosten nicht vollständig erfasst (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht angegeben
- Sonderausgaben (z. B. Versicherungen) unvollständig
- Falsche oder fehlende Angaben bei Kapitalerträgen
Praxisfolge: geringere Steuererstattung oder unnötige Rückfragen vom Finanzamt
Steuer-Hebel des Monats:
Kapitalerträge richtig nutzen (Sparer-Pauschbetrag)
- 1.000 € pro Person / 2.000 € bei Ehepaaren steuerfrei
- Voraussetzung: Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt
Typische Fehler:
- Freistellungsauftrag nicht oder falsch verteilt
- Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angegeben, obwohl sinnvoll
Potenzial: Gerade bei mehreren Banken entsteht oft unnötige Steuerbelastung.
Unsere Empfehlung:
- Steuererklärung 2024 jetzt finalisieren und fristgerecht einreichen
- Alle relevanten Kosten systematisch prüfen (Check statt Schnellabgabe)
- Freistellungsaufträge bei Banken überprüfen und optimieren
- Bei Unsicherheiten frühzeitig steuerliche Beratung einbinden
Quick-Check April
- Haben Sie Ihre Steuererklärung 2024 bereits abgegeben?
- Sind alle Werbungskosten vollständig erfasst?
- Nutzen Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag optimal aus?
- Haben Sie alle relevanten Belege berücksichtigt?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir senden Ihnen eine kompakte Checkliste mit allen wichtigen Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung.
Steuer-Update März 2026 - Jetzt aktiv Steuern sparen
1. Wichtige Frist im März
- 10.03.2026: Fälligkeit der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das 1. Quartal 2026
2. Thema des Monats: Steueroptimierung im laufenden Jahr
Der März ist der strategisch wichtigste Zeitpunkt, um Ihre Steuerbelastung für 2026 aktiv zu steuern. Wer früh plant, vermeidet unnötige Steuerzahlungen.
Konkrete Ansatzpunkte:
- Geplante Ausgaben (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung) gezielt im Jahr einsetzen
- Vorauszahlungen prüfen und bei Bedarf anpassen lassen
Praxisvorteil
- geringere Steuerlast möglich
- keine Nachzahlungen am Jahresende/strong>
3. Steuer-Hebel des Monats: Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen
- 20 % der Kosten werden direkt von der Steuer abgezogen
Typische Beispiele:
- Reinigungskraft
- Gartenarbeiten
- Renovierung / Instandhaltung
Wichtig:
- Nur Arbeitskosten sind absetzbar
- Zahlung muss per Überweisung erfolgen
- Rechnung erforderlich (keine Barzahlung)
4. Unsere Empfehlung
- Vorauszahlungen aktiv überprüfen und ggf. anpassen lassen
- Steuerlich relevante Ausgaben frühzeitig planen
- Laufende Dokumentation statt Belegsuche am Jahresende
- Gestaltungsspielräume gezielt nutzen, nicht dem Zufall überlassen
Quick-Check März
- Stimmen Ihre Vorauszahlungen noch mit Ihrer aktuellen Einkommenssituation überein?
- Haben Sie größere Ausgaben für 2026 bereits eingeplant?
- Nutzen Sie steuerliche Vorteile im Haushalt konsequent?
ACHTUNG vor Phishingmails !!
Aktuell sind vermehrt betrügerische E-Mails , sogenannte Phishing-Mails, im Umlauf. Diese Nachrichten wirken oft täuschend echt und geben sich beispielsweise als Bank, Paketdienst, IT-Support oder wie aktuell im Umlauf als Steuerinformation aus.
Bitte beachten Sie:
- Öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge
- Klicken Sie nicht auf unbekannte Links
- Geben Sie niemals persönliche Daten, Passwörter oder Bankinformationen per E-Mail preis
- Prüfen Sie die Absenderadresse sorgfältig
- Achten Sie auf ungewöhnliche Formulierungen oder Rechtschreibfehler
Im Zweifelsfall löschen Sie die E-Mail oder kontaktieren Sie uns oder den offiziellen Kundenservice des betreffenden Unternehmens.
Im Nachgang haben wir Ihnen aktuelle Beispiele aufgeführt, die weder von unserer Kanzlei, noch von Elster-Beauftragten verschickt wurden.
Bleiben Sie aufmerksam und schützen Sie Ihre Daten!