Juni 2026
Ferienjob, Studentenjob und Steuern
1. Wichtige Frist im Juni
10.06.2026: Fälligkeit der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das 2. Quartal 2026
Wichtig 📌 : Die Vorauszahlungen orientieren sich an den zuletzt festgesetzten Einkünften. Haben sich Ihre
Einkommensverhältnisse geändert, kann eine Anpassung der Vorauszahlungen sinnvoll sein.
2. Thema des Monats: Ferienjob und Studentenjob – wann fallen Steuern an?
Mit Beginn der Sommerferien nehmen viele Schülerinnen, Schüler und Studierende einen Ferienjob auf. Dabei stellt sich häufig die Frage: Muss ich dafür Steuern zahlen? Die gute Nachricht: Nicht jeder Ferienjob führt automatisch zu einer Steuerbelastung.
Grundsätzlich gilt:
- Ein Minijob bleibt in der Regel steuerfrei.
- Bei kurzfristigen Beschäftigungen gelten besondere Regelungen.
- Werden Lohnsteuerabzüge vorgenommen, können diese häufig über eine Steuererklärung zurückgeholt werden.
Praxisbeispiel:
Student Max arbeitet während der Semesterferien mehrere Wochen in Vollzeit. Sein Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein. Da sein Jahreseinkommen insgesamt niedrig bleibt, kann er sich die gezahlte Steuer häufig vollständig erstatten lassen.
3. Steuer-Hebel 📌 des Monats
Lohnsteuer vom Ferienjob zurückholen
Viele Schüler, Auszubildende und Studierende verzichten auf eine Steuererklärung, obwohl sie
Anspruch auf eine Erstattung hätten. Typische Fälle:
- Ferienjob während der Schul- oder Studienzeit
- Mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Jahr
- Arbeitgeber hat Lohnsteuer einbehalten
Potenzial:
Oft lassen sich mehrere hundert Euro zurückholen.
4. Unsere Empfehlung ⭐️
- Lohnabrechnungen und Steuerbescheinigungen sorgfältig aufbewahren
- Bei Ferien- oder Studentenjobs prüfen, ob Lohnsteuer einbehalten wurde
- Auch bei vermeintlich geringen Einkünften eine Steuererklärung in Betracht ziehen
- Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig auf mögliche Erstattungen aufmerksam machen
Der Quick-Check ✅ im Juni
- Beginnt Ihr Kind oder Enkelkind in diesem Sommer einen Ferienjob?
- Wurde auf den Lohnabrechnungen Lohnsteuer ausgewiesen?
- Liegt das Jahreseinkommen insgesamt eher niedrig?
- Wurde bereits geprüft, ob eine Steuererstattung möglich ist?
Unsere Unterstützung
Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende wissen nicht, dass sie zu viel gezahlte Lohnsteuer
zurückfordern können.
Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen, ob sich eine Steuererklärung lohnt und welche Unterlagen
benötigt werden.